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StuB Nr. 18 vom Seite 923

Schachtelprivileg auch bei nur mittelbarer Beteiligung (§ 9 Nr. 7 GewStG)

(/G 1425 - 60 - StH 241)

Bisher hat die Finanzverwaltung die Auffassung vertreten, dass sowohl beim nationalen Schachtelprivileg (§ 9 Nr. 2a GewStG) als auch beim internationalen Schachtelprivileg (§ 9 Nr. 7 GewStG) die Voraussetzung der Mindestbeteiligung nur durch eine unmittelbare Beteiligung am Grund- und Stammkapital erfüllt werden kann. Der (BStBl 2001 II S. 685 = StuB 2000 S. 1275) entschieden, dass die Beteiligung eines inländischen Unternehmens an einer ausländischen Kapitalgesellschaft gem. § 9 Nr. 7 GewStG keine unmittelbare sein muss. Mit der Veröffentlichung des Urteils im BStBl ist es in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Die gegenteiligen Anweisungen in den GewStR (Abschn. 61 Abs. 1 Satz 1 und Abschn. 65 Abs. 4 Satz 1 GewStR) sind damit gegenstandslos.