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Die Behandlung von Fremdwährungsgeschäften und Fremdwährungsabschlüssen nach DRS 14 „Währungsumrechnung”
Wie sind Fremdwährungsgeschäfte bei der erstmaligen Erfassung bilanziell abzubilden?
Wie wird die Folgebewertung nicht monetärer Posten behandelt?
Nach welchen Grundsätzen erfolgt die Bilanzierung von Fremdwährungsabschlüssen?
I. Einleitung
Am wurde der DRS 14 „Währungsumrechnung” im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit der Währungsumrechnung befasst sich das DRSC mit einer bislang in der deutschen Konzernrechnungslegung nur beiläufig geregelten Materie. Allein für Banken bestand eine eigenständige Regelung im Rahmen des § 340h HGB; für alle anderen Abschlüsse kamen bisher allein die GoB zum Tragen. Daher existierte bis dato eine Reihe alternativ zulässiger Formen der Währungsumrechnung. Dies beeinträchtigte nicht nur die Vergleichbarkeit von deutschen Abschlüssen untereinander, sondern auch die Vereinbarkeit der deutschen Regeln mit denen des IASB. Auf der internationalen Ebene bestehen schon seit langem Vorschriften zur Währungsumrechnung für den Einzel- wie auch für den Konzernabschluss, insbesondere durch IAS 21 „Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse”, der 1983 erlassen und zuletzt im Dezember 2003 revidiert wurde. Das DRSC lehnt sich mit dem nunmehr erlassenen Standard stark ...