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Die Haftung des Beirats in der Unternehmenspraxis
I. Beiratshaftung neben der Geschäftsführerhaftung
Das Thema der Haftung der Geschäftsleitung ist allseits bekannt. Wir lesen vor allem im Zusammenhang mit dem Corporate Governance Kodex in der Wirtschafts- und in der Fachpresse aber auch immer öfter, dass die Frage der Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern im Raum steht. Diskutiert wird zunehmend auch die Frage der Anwendung des Kodex auf mittelständische Unternehmen. Anders als der zwingend erforderliche Aufsichtsrat bei einer AG ist der freiwillige Unternehmensbeirat jedoch nicht im Gesetz geregelt, d. h. es gibt hier einerseits einen erfreulich großen Gestaltungsspielraum für die Praxis, andererseits ist dieses „Organ” aber vielfach noch mehr oder weniger unbekannt und/oder mit Vorurteilen belegt. Werfen wir also zunächst einen Blick auf das Phänomen „freiwilliger” Unternehmensbeirat.
II. Was ist ein freiwilliger Unternehmensbeirat und was bezweckt er?
Grundsätzlich kann ein freiwilliger Unternehmensbeirat unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens errichtet werden. Je nach Rechtsform gilt es jedoch, bestimmte rechtstechnische Punkte zu beachten, die hier nicht zu vertiefen sind (ausf. dazu Schiffer, in: Arens/Rinck [Hrsg.], An...