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Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern aus dem Betriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft
( B/2 - 2 - 74/2003 - S 2241)
Nach dem (vgl. StuB 2002 S. 344) hat die unentgeltliche oder gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten erfolgte Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft in das Vermögen einer Kapitalgesellschaft nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG i. d. F. des UntStFG zu dem Wert, der sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergibt, zu erfolgen, sofern die übernehmende Kapitalgesellschaft zu 100 % vermögensmäßig beteiligt und die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Zu der Problematik, ob eine Übertragung zu diesem Wert auch dann zu erfolgen hat, wenn die übertragende Kapitalgesellschaft an der aufnehmenden Personengesellschaft zu weniger als 100 % vermögensmäßig beteiligt ist, soll folgende Rechtsauffassung vertreten werden: Auch in diesem Fall hat die Übertragung zu dem Wert, der sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergibt, zu erfolgen, allerdings beschränkt auf den der übertragenden Kapitalgesellschaft nach der Übertragung mittelbar zuzurechnenden Anteil am Wirtschaftsgut.
Beispiel: Ein Grundstück soll aus dem Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft in das Gesamthandsvermögen ein...