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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - I 105/05

Gesetze: FGO § 102FGO § 142 AO§ 91 Abs. 1 ZPO § 114

Keine Akteneinsicht, wenn diese nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit einem steuerlichen Verfahren begehrt wird

Leitsatz

Keine Akteneinsicht in Behördenakten, wenn diese nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einem steuerlichen Verfahren begehrt wird, insbesondere nicht nach bestandskräftigem Abschluss von Verfahren, mit denen die Festsetzung von Kindergeld beantragt worden war.

Fundstelle(n):
NAAAB-62206

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