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Fünftes Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes (StBAG)
Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes und zur Änderung von Steuergesetzen (BGBl 2002 I S. 2715) beinhaltet neben der Änderung der Aus- und Fortbildung der Steuerbeamten zahlreiche Ergänzungen, redaktionelle Änderungen, Korrekturen sowie Klarstellungen im letzten Jahr beschlossener steuerlicher Regelungen. Der nachfolgende Beitrag soll einen Überblick über die wesentlichen steuerlichen Änderungen geben.
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Änderungen des EStG | |
Der ursprüngliche Satz 2 ist als Satz 3 wieder angefügt worden, da dieser mit Änderung des § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG durch das UnStFG unbeabsichtigt entfallen war. | |
Im Wege des Vermittlungsverfahrens ist der neue Satz 4 angefügt worden. Die ursprünglich vorgesehene Änderung des § 3c EStG ohne den Satz 4 hätte zur Folge gehabt, dass Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben und Veräußerungskosten, die mit der Veräußerung von bestimmten Kapitalbeteiligungen im Zusammenhang stehen, nur noch zur Hälfte zum Abzug zugelassen worden wären, obwohl die Einnahmen aus der Veräußerung von einbringungsgeborenen Kapitalbeteiligungen zu 100 % steuerpflichtig sind, wenn die Veräußerung innerhalb von sieben Jahren nach dem Zeitpunkt der Einbringung erfolgt. Dies hätte im Widerspruch zu einer vergleichbaren Regelung im KStG gestanden. Dort si... |