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Umqualifizierung von Vermögensverwaltung in gewerblichen Grundstückshandel
Es ist eines unserer – ach so beliebten – Dauerthemen: Die Abgrenzung des steuerpflichtigen gewerblichen Grundstückshandels von der nicht besteuerbaren privaten Vermögensverwaltung. Der BFH hat hier mit Urteil vom - III R 9/98 (StuB 2002 S. 768, Vorinstanz: FG Münster, EFG 1998 S. 1060) die Rechtslage weiter differenziert und einmal mehr den Blick der Finanzverwaltung weg von der pauschalen Betrachtung auf den konkreten Einzelfall gelenkt. Der BFH hat folgende Rechtssätze, die in der steuerlichen Beratung künftig zu beachten sind, aufgestellt: Für die Umqualifizierung einer nicht steuerbaren vermögensverwaltenden in eine gewerbliche Tätigkeit in Form eines Grundstückshandels ist in zeitlicher Hinsicht entscheidend an die bis zum verbindlichen Abschluss der Kaufverträge von dem Veräußerer entfalteten Aktivitäten anzuknüpfen. Grundsätzlich ist jedes zivilrechtliche Wohnungseigentum auch steuerrechtlich ein Objekt. Ausnahmsweise können mehrere Wohnungseigentumsrechte desselben Eigentümers steuerrechtlich als wirtschaftliche Einheit und damit als ein Objekt zu beurteilen sein, wenn sich der Inhaber der Wohnungseigentumsrechte schon im Zeitpunkt des Abschlusses der einzelnen Kaufverträge zur Errichtung...