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Wann liegt eine „wesentliche” Beteiligung vor?
– Anmerkungen zum
Die Richter des FG Baden-Württemberg haben entschieden, dass das Tatbestandsmerkmal der wesentlichen Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre – verfassungskonform – für jeden abgeschlossenen Veranlagungszeitraum nach der jeweils geltenden Beteiligungsgrenze des § 17 Abs. 1 EStG zu bestimmen ist.
Eine Rückbeziehung einer niedrigeren Beteiligungsgrenze auf Jahre, in denen eine höhere Beteiligungsgrenze galt, sei als verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung anzusehen.
Da die Finanzverwaltung eine andere Auffassung vertritt, sollte gegen betroffene ESt-Bescheide Einspruch eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden.
I. Vorbemerkungen
Die Veräußerung einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft kann zu einkommensteuerpflichtigen Einkünften führen. Voraussetzung ist hierfür nach § 17 EStG, dass der Beteiligungsveräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre in bestimmter prozentualer Höhe an der Gesellschaft beteiligt war. Auf den Umfang der Beteiligung kommt es nur dann nicht an, wenn innerhalb der Spekulationsfrist die Beteiligung veräußert wird.
Die Beteiligungsgrenze hat in den letzten Jahren erhebliche Veränderungen erfahren. Die sog. Wesentlichkeitsg...