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Umsatzsteuer auf Geschäftsführerleistungen
– Anmerkungen zum –
Der BFH hat mit seinem Urteil vom die sog. Organwaltertheorie nun auch hinsichtlich der Geschäftsführung für Kapitalgesellschaften (d. h. GmbH, AG, eG, eV) aufgegeben.
Im Ergebnis bedeutet dieses Urteil einen erheblichen Gestaltungsspielraum für Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften, die Gebäude für private Wohnzwecke errichten oder dies beabsichtigen.
Eine Übergangsregelung des BMF zur Anwendung dieser Entscheidung bleibt abzuwarten.
I. Vorbemerkungen
Mit seinem Urteil vom gab der BFH seine bisherige Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug von Geschäftsführern bei Kapitalgesellschaften auf. Nunmehr steht die Organschaftsstellung eines Geschäftsführers nicht mehr seiner Selbständigkeit entgegen. Ist ein Geschäftsführer im Einzelfall als selbständig anzusehen, so ist die Kapitalgesellschaft zum Vorsteuerabzug bezüglich des Lohns berechtigt.
II. Sachverhalt
Die Klägerin und Revisionsklägerin ist eine GmbH, deren Geschäftsführer als freier Mitarbeiter entgeltlich bei der GmbH tätig ist. Der Geschäftsführer konnte denS. 677zeitlichen Rahmen und den Ort und Umfang seiner Tätigkeit selbst bestimmen. Das monatliche Pauschalhonorar wurde der GmbH zuzüglich USt in Rechnung gestellt, und ...