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StuB Nr. 15 vom Seite 686

Einfluss der Vodafone-Diskussion sowie der IFRS auf die steuerrechtliche Behandlung von Akquisitionen

– Mögliche Auswirkungen auf die Goodwill-Bilanzierung? –

von Dipl.-Kfm. Andreas Haaker und Dipl.-Kfm. Michael Paarz, beide Göttingen
Die Kernthesen:
  • Die von der Vodafone Deutschland GmbH für das Geschäftsjahr 2001 beantragte Teilwertabschreibung hat eine Debatte angestoßen, die Einfluss auf die steuerliche Behandlung von Akquisitionen nehmen könnte.

  • Nicht zuletzt das FG-Urteil zu „BIAO” hat gezeigt, dass durch den Einfluss der IFRS Änderungen in der Wert- und Rechtsanwendung zu erwarten sind. Eine Abschaffung der Goodwill-Teilwertabschreibung lässt sich durch die Regelungen der IFRS nicht begründen.

  • Der Gesetzgeber könnte den Impairment-Only-Approach aufgreifen und zu einer einheitstheoretischen Denkweise im Steuerrecht zurückkehren. Dies würde eine Abschaffung der steuerlichen planmäßigen Abschreibung des Goodwills nach sich ziehen.

I. Einleitung

Anfang 2000 erwarb der Vodafone-Konzern die Mannesmann AG durch Aktientausch. Die Anschaffungskosten wurden hierbei mit 353 € pro Aktie bewertet. Nach der Übertragung des Aktienpakets auf eine luxemburgerische Tochtergesellschaft wurde die Beteiligung Ende 2000 konzernintern für 147 Mrd € (309 € pro Aktie) an die Vodafone Deutschland GmbH verkauft. Diese machte für das Geschäftsjahr 2001 eine steuerliche Teilwertabschreibung auf den Beteiligungsbuchwert i. H. von 50 Mrd € (...