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Überblick zum BMF-Schreiben zu § 8a KStG
Wie sind die Ausführungen zur Fremdkapitalfinanzierung durch einen rückgriffsberechtigten Dritten zu werten?
Wie legt das BMF die Freigrenze von 250 000 € aus?
Inwieweit trägt das Schreiben zur Rechtssicherheit bei?
I. Vorbemerkungen
Im Zuge der allgemeinen Reformbestrebungen des Gesetzgebers zum Jahresende 2003 wurde als Reaktion auf die aktuelle EuGH-Rechtsprechung zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung auch die Regelung des § 8a KStG umfangreich überarbeitet. Die dabei erzielten Ergebnisse haben zu einer erheblichen Verschärfung der Regelungen der Gesellschafter-Fremdfinanzierung von deutschen Unternehmen geführt. Zum einen ist der Anwendungsbereich über Sachverhalte mit Auslandsbezug auch auf ausschließlich das Inland betreffende Sachverhalte ausgeweitet worden; zum anderen wurde auch der materielle Anwendungsbereich in vielen Einzelheiten deutlich verschärft.
Die neu geschaffenen Regelungen haben aufgrund vieler Unklarheiten und Anwendungsschwierigkeiten zu einer erheblichen Verunsicherung in der Rechtspraxis geführt. Insbesondere die nunmehr auch bei rein nationalen Sachverhalten erforderliche Eigenkapitalquote von mindestens 40 % hat erhebliche Kritik – gerade des Mittelstand...