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StuB Nr. 15 vom Seite 714

Gehaltsrückzahlung gegen Zuwendungsbestätigung

( II 25)

Eine steuerbegünstigte Körperschaft hat als Arbeitgeberin – bedingt durch wirtschaftliche Engpässe – ihren Arbeitnehmern folgenden Vorschlag unterbreitet: Die Mitarbeiter sollen bereits ausgezahltes Urlaubs- und Weihnachtsgeld in der Form einer Spende an die Arbeitgeberin zurückzahlen. Dieser Aufruf wird als freiwillig bezeichnet, jedoch mit dem dringenden Hinweis darauf verbunden, dass anderenfalls Arbeitsplätze durch Kündigung wegfallen würden. Die steuerbegünstigte Körperschaft (Arbeitgeberin) will für die zurückgezahlten Beträge Zuwendungsbestätigungen erteilen, damit die Arbeitnehmer den an die Arbeitgeberin zurückgezahlten Betrag als Spende steuerlich geltend machen können. Darf die Arbeitgeberin in diesen Fällen Zuwendungsbestätigungen ausstellen bzw. können die Gehaltsrückzahlungen im Rahmen des § 10b Abs. 1 EStG berücksichtigt werden?

Lösung: Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke können unter bestimmten Bedingungen nach § 10b EStG als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Abziehbar sind jedoch nur solche Ausgaben, die freiwillig und unentgeltlich geleistet werden. Die Freiwilligkeit setz...