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StuB Nr. 15 vom Seite 709

Vorsteuerabzug bei Pkw-Erwerb: Voller Vorsteuerabzug wird akzeptiert

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Nur zu 50 v. H. sind Vorsteuerbeträge abziehbar, die insbesondere auf die Anschaffung oder Herstellung von bestimmten Fahrzeugen (vgl. § 1b Abs. 2 UStG; insbesondere Pkw) entfallen, die auch für den privaten Bedarf des Unternehmers oder für andere unternehmensfremde Zwecke verwendet werden. Diese Einschränkung des Vorsteuerabzugs – trotz Vorliegens einer ordnungsgemäßen Rechnung i. S. des UStG – gilt seit dem . Der Rat der Europäischen Union hat hierzu am , also weit nach dem Inkrafttreten der Bestimmung, eine Ermächtigung erteilt. Abschließend ist nicht entschieden, ob diese nationalstaatliche Regelung überhaupt mit dem höherrangigen EU-Recht vereinbar ist.

Der (BFH/NV 2001 S. 405 = StuB 2001 S. 149) dem EuGH die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die nationale Einschränkung des Vorsteuerabzugs durch eine Ermächtigung des Rates der Europäischen Union gedeckt ist. Der Generalanwalt vor dem EuGH kommt zu dem Ergebnis, dass die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes verletzt worden sind, indem die Ermächtigung vom auf den zurückwirkt. Die Rückwirkung an sich sei damit bereits ungültig. Außerdem ist der Generalanwalt der Auffassung, dass die deutsche...