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Gewinnrealisierung und schwebende Geschäfte nach IAS: Grundsätzliche Neuerungen in Aussicht
Das IASB arbeitet in einem aktuellen Projekt an einer grundsätzlichen Definition von Vermögenswerten und Schulden. In diesem Rahmen wurden vorläufige Beschlüsse über die Gewinnrealisierung bei Vertragsverhältnissen gefällt, die in einen künftigen Standard aufgenommen werden sollten (IASB Update 6/2003). Als Vermögenswerte und Schulden kommen nur unbedingte oder fällige Ansprüche in Betracht; bedingte Ansprüche, die von einem ungewissen Ereignis abhängen, sind grundsätzlich keine Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten (ggf. ist nach IAS 37.18 ff. eine Verbindlichkeitsrückstellung erforderlich). Ein unbedingter Anspruch liegt dann vor, wenn das vertragliche Recht durchsetzbar ist und zu einem zukünftigen wirtschaftlichen Vorteil bzw. Nachteil führen wird. In diesem Zusammenhang unterscheidet das IASB zwischen Vermögenswerten und Schulden vor Vertragserfüllung und nach Vertragserfüllung (in den Beschlüssen wird versehentlich auf die Erfüllung durch beide Vertragsteile abgestellt, diese Definition steht aber im Widerspruch zu den darin angeführten Beispielen; gemeint ist wohl die Erfüllung von nur einem Vertragsteil).
Vermögenswerte und Schulden vor Vertragserfüllung (pre-performance assets and liabi...