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StuB Nr. 15 vom Seite 673

Entstehung negativer Unterschiedsbeträge im Rahmen der Kapitalkonsolidierung nach HGB und IFRS

Prof. Dr. Uwe Hofmann, Schmalkalden und Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH) Jana Triltzsch, Erfurt
Die Kernfragen:
  • Wodurch entsteht ein negativer Unterschiedsbetrag?

  • Wie erfolgt die Erst- und Folgekonsolidierung nach HGB bei der Erwerbs- und Interessenzusammenführungsmethode?

  • Welche Unterschiede ergeben sich bei der Erst- und Folgekonsolidierung nach IFRS?

I. Problemstellung

Eine zentrale Größe der Konzernrechnungslegung ist der Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung. Konzernabschlüsse basieren auf der Zusammenfassung von Mutter- und Tochterabschlüssen zu einem Einheitsabschluss. Verbleibt nach der Konsolidierung des Eigenkapitals des Tochterunternehmens mit dem Wert der Anteile des Mutterunternehmens sowie ggf. weiterer Konsolidierungsmaßnahmen eine negative Differenz, so ist diese gem. § 301 Abs. 3 Satz 1 HGB als „Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung” auf der Passivseite, gem. IFRS 22.64 jedoch auf der Aktivseite der Konzernbilanz auszuweisen.

DRS 4 „Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss” nimmt in Tz. 38 ff. eine Angleichung der Behandlung des negativen (passivischen) Unterschiedsbetrags an die Vorschriften in IFRS vor. Diese unterschiedliche Behandlung gibt Anlass, sich mit seinem Wesen näher auseinander zu setzen. Hinzu kommt, dass diesem Posten in der deutschen Rechnungslegung je n...