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StuB Nr. 15 vom Seite 754

Teilwertabschreibung auf Grund und Boden bei Überpreisen

– Anmerkungen zum StuB 2002 S. 450 –

WP/StB Dr. Erich A. Weilbach und WP/StB Helmut Weilbach, beide Mannheim
Die Kernthesen:
  • Der BFH hatte im Urteil vom darüber zu entscheiden, ob ein beim Erwerb eines Grundstücks gezahlter Überpreis eine Teilwertabschreibung auf den niedrigeren Vergleichswert zu einem späteren Bilanzstichtag rechtfertigt.

  • Der BFH kommt bei Überpreisen zu dem Schluss, dass eine Teilwertabschreibung in dem Verhältnis vorgenommen werden kann, das dem gegenüber dem Anschaffungszeitpunkt gesunkenen Vergleichswert entspricht.

  • Neben der Betriebsbezogenheit des Teilwerts werden vom BFH auch marktwirtschaftliche Aspekte anerkannt. Das eröffnet neue Aspekte für die Teilwertvermutung.

I. Teilwert beim nicht abnutzbaren Anlagevermögen

Die ständige Rechtsprechung des BFH ging davon aus, dass bei Bilanzierenden keine Verpflichtung besteht, beim nicht abnutzbaren Anlagevermögen den niedrigeren Teilwert anzusetzen. Der BFH ist der Ansicht gefolgt, dass der Kaufmann den Grundsatz, seine Verhältnisse nicht zu günstig auszuweisen, nicht verletzt, wenn von ihm ordnungsmäßig die jährlichen Absetzungen – planmäßige AfA – vorgenommen worden sind. Diese Auffassung stützt sich darauf, dass weder die GoB noch die kaufmännische Übung verlangten, dass bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens auch noch...