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StuB Nr. 14 vom Seite 660

Kraftstofflieferungen im Kfz-Leasingbereich

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Zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung der Leistungsbeziehungen bei Kraftstofflieferungen an Kfz-Leasingnehmer für Rechnung des Leasinggebers hat der EuGH aufgrund des Vorabentscheidungsersuchens des (StuB 2001 S. 722) mit Urteil vom  - Rs. C-185/01, Auto Lease Holland, Stellung genommen. Daraufhin ist das (vgl. StuB 2003 S. 611) ergangen. In dem zugrunde liegenden Fall hatten der Leasinggeber und der Leasingnehmer neben dem Leasingvertrag für das Kfz eine „Übereinkunft über Kraftstoffverwaltung” getroffen. Der Leasingnehmer erwarb damit das Recht, im Namen und für Rechnung des Leasinggebers Kraftstoff zu tanken und vereinzelt Ölprodukte zu kaufen. Hierzu erhielt der Leasingnehmer einen sog. ALH-Pass sowie eine Tankkreditkarte, die den Leasinggeber als Kunden des Kreditkartenunternehmens auswies. Der Leasinggeber erhielt vom Leasingnehmer monatlich 1/12 der voraussichtlichen Kraftstoffkosten. Am Jahresende wurde nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet.

Sowohl der EuGH als auch der BFH verneinten eine Lieferung von Kraftstoff von der Mineralölgesellschaft an den Leasinggeber. Vielmehr sei diese von der Mineralölgesellsc...