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Kleinunternehmerförderungsgesetz
Der Bundesrat hat am dem „Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmern und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung” zugestimmt. Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf (vgl. dazu Seifert, StuB 2003 S. 227) sieht das Gesetz nunmehr keine Betriebsausgabenpauschalierung mehr vor. Dagegen wird die Buchführungspflichtgrenze – wie im ursprünglichen Gesetzesbeschluss vorgesehen – bei 350 000 € Umsatz und 30 000 € Gewinn beibehalten. Der Bundesrat unterstrich in einer Entschließung, bürokratische Belastungen für Kleinunternehmer und Existenzgründer müssten abgebaut und die Eigenkapitalausstattung insbesondere kleinerer und mittlerer Unternehmen müsse verbessert werden. Das Gesetz tritt mit Wirkung vom in Kraft.
▶Hinweis: Wir werden auf das Kleinunternehmerförderungsgesetz im Rahmen eines gesonderten Beitrags zurückkommen.