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Anpassung der Schwellenwerte für Größenklassen durch EU-Rat
Der Rat der Europäischen Union hat auf Vorschlag der Kommission die Vierte EG-Richtlinie 78/660/EWG (Jahresabschlussrichtlinie) geändert und die für die Größenkriterien der Gesellschaften maßgeblichen Schwellenwerte für die Bilanzsumme und die Umsatzerlöse an die aktuelle Preisentwicklung angepasst. Die Schwellenwerte für die Zahl der Mitarbeiter bleiben unverändert.
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Angaben in Mio € | kleine KapGes | große KapGes | ||
alt | neu | alt | neu | |
Bilanzsumme | 3,125 | 3,65 | 12,5 | 14,6 |
Umsatzerlöse | 6,25 | 7,3 | 25,0 | 29,2 |
Die Richtlinie tritt am Tag der Verkündung im EU-Amtsblatt in Kraft und ist vom Gesetzgeber in nationales Recht umzusetzen (Quelle: www.standardsetter.de/drsc/news/news.php). Über die diesbezüglich zu erwartende HGB-Änderung werden wir Sie zu gegebener Zeit informieren.