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Zulässigkeit der Bildung einer Rückstellung für Wartungsaufwand beim Flugzeugleasing
– Anmerkungen zum –
Eine Bezugnahme auf die Bilanzierungsverhältnisse des Leasingnehmers für die Frage der Beurteilung einer Rückstellungsbildung beim Leasinggeber ist nicht sachgerecht.
Bei der Frage einer Rückstellung für die Rückzahlungsverpflichtung ist entscheidend, ob eine ungewisse Verbindlichkeit nach § 249 Abs. 1 Satz 1 i. V. mit § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB mit steuerlicher Wirkung gem. § 5 Abs. 1 EStG vorliegt.
Die wirtschaftliche Verursachung für die ungewisse Verbindlichkeit muss in der Zeit vor dem Bilanzstichtag liegen.
I. Vorbemerkungen
Ausgangspunkt im zu entscheidenden Fall war ein Flugzeugleasingvertrag. Danach oblag dem Leasingnehmer, die sich nach behördlich vorgeschriebener Flugstundenanzahl durchzuführenden Wartungskosten ausschließlich zu tragen. Nicht zuletzt zur Minimierung des Delkredererisikos sah der Vertrag vor, dass der Leasingnehmer regelmäßige Vorauszahlungen auf die zukünftig zu erwartenden Wartungskosten an den Leasinggeber zu entrichten hatte.
Der Leasinggeber seinerseits war verpflichtet, die erhaltenen Vorauszahlungen für Wartungskosten (Wartungsreserve) dem Leasingnehmer bei tatsächlicher Durchführung der Wartungsarbeiten zurückzuzahlen; weitere Rückzahlungsbedingungen sah der Vertrag nicht vor....