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Steuerfreie Vermittlungsleistungen – Übergangsregelung wurde verlängert
- V R 5/03 (BStBl II S. 958 = StuB 2003 S. 1144): Eine steuerfreie Kreditvermittlung liegt nach Auffassung des BFH nur dann vor, wenn eine Leistung an eine Partei des Kreditvertrags (Kreditgeber oder Kreditnehmer) erbracht und von dieser als eigenständige Mittlertätigkeit vergütet wird. Der Leistung muss hiernach ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem leistenden Unternehmer und dem Kreditgeber oder Kreditnehmer zugrunde liegen.
Praxishinweise: Für das Vorliegen einer Vermittlungsleistung reicht es damit nicht aus, dass der leistende Unternehmer im Auftrag eines Dritten das Erforderliche tut, damit zwei Parteien einen Kreditvertrag schließen.
Sachverhalt: Der Kläger war 17 Jahre in der Kreditabteilung einer Bank beschäftigt. Er machte sich dann als Handelsvertreter selbständig. Der Kläger schloss Ende 1993 mit X einen Repräsentantenvertrag ab, wonach es ihm oblag, Finanzierungen für Kunden von X vorzubereiten. Hierfür erhielt er von X die notwendigen Informationen, anhand derer er sodann einen Finanzierungsplan aufstellte. Dieser umfasste unter anderem
die Höhe und die Laufzeit der Finanzierung,
die Möglichkeit, Zwischentilgungen vorzunehmen...