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StuB Nr. 13 vom Seite 585

Kredite einer Besitz-Personengesellschaft an einen Geschäftspartner der Betriebs-Kapitalgesellschaft

– Anmerkungen zum  –

von Dr. iur. Michael Stahlschmidt, Medebach
Die Kernthesen:
  • Ein Darlehen einer Besitz-Personengesellschaft an eine Kapitalgesellschaft, die Geschäftspartner der Betriebs-GmbH ist, ist dem notwendigen Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft zuzuordnen.

  • Dies gilt auch, wenn ein Besitz-Personengesellschafter an der Darlehensnehmerin beteiligt ist. Ausnahme: Es liegt eine verdeckte Einlage vor.

  • Steht die Kapitalgesellschaft mit der Betriebsgesellschaft in einer für diese vorteilhaften und längeren Geschäftsbeziehung, stellen die Anteile des Besitz-Personengesellschafters an der Kapitalgesellschaft notwendiges Sonderbetriebsvermögen II dar.

I. Einleitung

In dem Streitfall gewährte eine Besitz-Personengesellschaft einer Kapitalgesellschaft, die gleichzeitig Geschäftspartner der Betriebs-GmbH war, ein Darlehen. Mit Urteil vom entschied der BFH, dass dieses Darlehen grundsätzlich dem notwendigen Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft zuzuordnen ist, auch wenn ein Besitz-Personengesellschafter an der Darlehensnehmerin beteiligt ist. Das gelte jedoch nicht für den Fall, dass der Vorgang als verdeckte Einlage zu werten sei. Anteile des Besitz-Personengesellschafters an einer Kapitalgesellschaft, die mit der Betriebsgesellschaft in einer f...