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Verletzung der Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 2 AO bei der Prüfung von Verrechnungspreisen
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Der (StuB 2001 S. 1189; vgl. Grützner, StuB 2002 S. 22) u. a. Folgendes entschieden:
1. Im Fall der Verletzung von Mitwirkungspflichten i. S. des § 90 Abs. 2 AO sei danach zu unterscheiden, ob sich die Pflicht auf eine Tatbestandsvoraussetzung oder auf die Rechtsfolge eines Besteuerungstatbestands beziehe. Beziehe sie sich auf eine Tatbestandsvoraussetzung, so löse die Pflichtverletzung eine Reduzierung des Beweismaßes für die jeweils aufzuklärende Tatbestandsvoraussetzung aus. Beziehe sie sich auf eine Rechtsfolge, so rechtfertige sie regelmäßig die Schätzung der Besteuerungsgrundlage.
2. Aus der Weigerung einer inländischen Tochtergesellschaft, Auskunft darüber zu geben, wie die mit ihrer ausländischen Muttergesellschaft vereinbarten Preise zustande gekommen seien, könne nur gefolgert werden, dass die vereinbarten Preise durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst seien. Die vereinbarten Preise könnten dennoch angemessen sein. Für die Ermittlung des angemessenen Fremdvergleichspreises trage die Finanzbehörde die objektive Beweislast.
3. Die Ermittlung des Fremdvergleichspreises einer Vertriebsgesellschaft könne nicht auf die Wiederverkaufspreismet...