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Alterseinkünftegesetz verabschiedet
Das (BStBl II S. 618 = StuB 2002 S. 300) entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sei. Das BVerfG hat den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens mit Wirkung ab eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen. Das Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) soll eine solche verfassungskonforme Neuregelung darstellen. Nach langwierigen Verhandlungen zwischen Regierung und Opposition unter Einschaltung des Vermittlungsausschusses verabschiedete der Bundestag das Alterseinkünftegesetz unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses am ; der Bundesrat stimmte diesem am zu.
Kern der Neuregelung ist, dass bei der Altersvorsorge nunmehr zu unterscheiden ist zwischen
der Basisversorgung (gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungseinrichtungen, neu zu schaffende private kapitalgedeckte Rentenversicherungen),
der Zusatzversorgung (sog. Riester-Rente, betr...