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StuB Nr. 13 vom Seite 599

Anpassung des deutschen Bilanzrechts an internationale Vorgaben durch das Bilanzrechtsreform- und das Bilanzkontrollgesetz

– Ein Rückblick auf das 20. Münsterische Tagesgespräch am 27. 5. 2004 –

von Dipl.-Kfm. Eric Sickmann, Münster/Westf.
Die Kernthesen:
  • Der Entwurf des BilReG hat seine thematischen Schwerpunkte in den Bereichen Bilanzrecht und Abschlussprüfung. Die Vorschläge zur Abschlussprüfung führen zwar zu einer Stärkung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, sind aber noch verbesserungswürdig.

  • Gemäß der Fair-Value-Richtlinie wird für Finanzinstrumente einschließlich derivativer Finanzinstrumente die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zugelassen. Durch das BilReG werden vorerst nur die in der EU-Richtlinie geforderten Angaben in Anhang und Lagebericht übernommen.

  • Der Vertrauensverlust in den Jahresabschluss kann nur durch ein Zusammenwirken von eindeutigen Rechnungslegungsregeln, Corporate Governance, Enforcement und Regelungen zur Sicherung der Prüfungsqualität geschlossen werden.

I. Einführung

„Mit der heutigen Veranstaltung greifen wir ein sehr aktuelles Thema im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung auf, dessen Umsetzung viele Unternehmen schon jetzt beschäftigt und auf jeden Fall auch in den nächsten Jahren beschäftigen wird”, mit diesen Worten eröffnete Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg Baetge, emeritierter Direktor des Instituts für Revisionswesen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und st...