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StuB Nr. 13 vom Seite 587

Teilwertabschreibung wegen gesunkener Verkaufspreise bei Warenvorräten

– Neuregelungen in R 36 Abs. 2 EStR 2003 –

von StB Gerhard Kölpin, Norderstedt
Die Kernfragen:
  • Wie wird der Teilwert nach der Substraktionsmethode in den neu gefassten EStR 2003 ermittelt?

  • Wann kommt die Formelmethode zur Anwendung?

  • Welche Unterschiede bestehen zwischen den beiden Methoden?

I. Einführung

Lange Lagerdauer und damit sinkende Verkaufsmöglichkeiten von Waren rechtfertigen eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert nur, wenn diese Waren statt zu den ursprünglich kalkulierten Preisen mit herabgesetzten Verkaufspreisen angeboten und verkauft werden. In diesen Fällen ist eine Teilwertabschreibung dann gerechtfertigt, wenn der voraussichtlich erzielbare Verkaufspreis die Selbstkosten zuzüglich des durchschnittlich erzielbaren Unternehmergewinns nicht erreicht. Dabei muss der Kaufmann seine bis zur Aufstellung der Bilanz erlangte Kenntnis der Verhältnisse am Bilanzstichtag berücksichtigen. Nach dem bestehen jedoch keine Bedenken, dass die nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag erzielbaren Verkaufspreise anhand der tatsächlich nach dem Bilanzstichtag erzielten Verkaufserlöse bemessen werden. Wenn bei einem rentabel geführten Betrieb der Verkaufspreis bewusst nicht kostendeckend kalkuliert ist (sog. Verlustprodukte), ist eine Teilw...