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Überblick über das Investitionszulagengesetz 2005
Welche Investitionen sind nach dem InvZulG 2005 begünstigt?
Was gilt hinsichtlich des Investitionszeitraums in § 2 Abs. 4 Satz 1 InvZulG 2005?
Wie hoch sind die Zulagensätze für begünstigte Investitionen?
I. Vorbemerkungen
Der Deutsche Bundestag hat am das Investitionszulagengesetz 2005 (InvZulG 2005) verabschiedet, dem der Deutsche Bundesrat am zugestimmt hat. Das InvZulG 2005 geht auf eine Gesetzesinitiative des Bundesrates zurück und schafft eine Anschlussregelung im Bereich der betrieblichen Investitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen für das Ende 2004 auslaufende InvZulG 1999, allerdings mit erheblichen Einschränkungen. So ist neben der Beschränkung der Förderung auf Erstinvestitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen keine Förderung von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohnungen mehr vorgesehen.
Das Gesetz bedarf noch der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission. Es wird jedoch – auch im Hinblick auf die im Gesetzgebungsverfahren vorgenommen Änderungen des Gesetzentwurfs – mit einer Genehmigung gerechnet. Im Folgenden sollen die wichtigsten Regelungen dargestellt werden.