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StuB Nr. 13 vom Seite 623

Rückzahlung von Fortbildungskosten

von RA Mark T. Singer, Neuss

Das (DB 2003 S. 887) zur Frage der Rückzahlung von Fortbildungskosten folgende praxisrelevante Feststellungen getroffen: Beträgt eineS. 624Fortbildungsdauer, die (auch) ein Indiz für die dadurch erworbene Qualifikation des Arbeitnehmers darstellen kann, nicht mehr als einen Monat und zahlt der Arbeitgeber während dieser Zeit das Entgelt des Arbeitnehmers fort, rechtfertige dies regelmäßig keine längere Bindung des Arbeitnehmers als bis zu max. sechs Monaten. Für die Beurteilung der dem Arbeitnehmer durch die Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme erworbenen Vorteile könne i. d. R. der Höhe des fortbezahlten Entgelts sowie den vom Arbeitgeber übernommenen Reise- und Hotelkosten keine Indizwirkung zukommen.

I. Zwang zur Fortbildung

Der Mangel an qualifizierten Spezialisten und ständige technische und marktbedingte Veränderungen zwingen nicht nur viele Unternehmen, sondern gleichermaßen auch die Angehörigen der steuerberatenden und prüfungsnahen Berufe, die eigenen Mitarbeiter teuer fortzubilden. Dabei ist die Enttäuschung groß, wenn die frisch geschulten (und als StB/WP examinierten) Mitarbeiter schon nach wenigen Monaten ihrem Arbeitgeber den Rücken kehren, ...