Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BMF-Schreiben zur Zweijahresfrist bei doppelter Haushaltsführung
Das bestimmt, dass Aufwendungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung länger als zwei Jahre angesetzt werden können. Voraussetzung hierfür ist, dass der zugrunde liegende Sachverhalt mit den vom Verfassungsgericht entschiedenen Sachverhalten (Kettenabordnung oder beidseitig berufstätige Ehegatten) vergleichbar ist. Die Bescheide werden vorläufig ergehen und können korrigiert werden, sofern eine gesetzliche Regelung beschlossen wurde. Auf andere Sachverhalte wendet die Finanzverwaltung den nicht an.