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StuB Nr. 13 vom Seite 650

Abschied des BFH vom anschaffungsnahen Herstellungsaufwand

– Anmerkungen zu den BFH-Urteilen vom 12. 9. 2001 - IX R 39/97 sowie IX R 52/00, StuB 2002 S. 618 –

von WP/StB Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Freiburg i. Br.
Die Kernthesen:
  • Die Neuorientierung der BFH-Rechtsprechung lässt sich auf folgende Formel bringen: Weg von der Typisierung, hin zur Begriffsauslegung.

  • Die Finanzverwaltung wird eine detailliertere Richtlinie ausarbeiten müssen, um das breite Anwendungsgebiet dieser neuen Rechtsprechung handhabbar zu machen. Die vom BFH gewählte Beurteilung ist dabei einigermaßen willkürlich.

  • Beachtlich ist in den Entscheidungen eine vom BFH ausdrücklich vorgestellte erhöhte Mitwirkungspflicht des Stpfl. Es gilt also, im Zuge der Planung einschlägiger Renovierungsarbeiten Beweisvorsorge zu treffen.

I. Rechtsentwicklung

Die beiden hier zu besprechenden Urteile beschäftigten sich mit der altbekannten, die Steuerrechtspraxis seit jeher intensiv beanspruchenden Thematik des (bislang) sog. anschaffungsnahen Aufwands bzw. der anschaffungsnahen Herstellungskosten. Die bis dahin gültige Rechtslage ist komprimiert in R 157 Abs. 4 EStR wiedergegeben. Ein vom primär zuständigen IX. Senat des BFH initiierte Änderung der Rechtsprechung zeichnete sich seit einiger Zeit ab. Mit Beschluss vom hatte der IX. Senat das BMF zur Teilnahme am Verfahren IX R 39/97 aufgefordert. Die beiden Besprechungsurteile stellen nun das Ergebnis dieser Ne...