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StuB Nr. 12 vom Seite 563

Zulässigkeit der Steuerberatung via Telefon-Hotline

– RA Mark T. Singer, Neuss –

Nach dem (NJW 2005 S. 1268 = DStR 2005 S. 839) verstößt die Betreiberin einer Telefon-Hotline, bei der ein Anrufer Steuerrat erhalten kann, nicht gegen das Verbot der Hilfeleistung in Steuersachen durch Unbefugte, wenn der Beratungsvertrag, wovon im Zweifelsfall auszugehen ist, mit dem den Anruf entgegennehmenden StB geschlossen wird. Auch der StB selbst, der sich an der Beratungs-Hotline beteiligt, verstößt damit nicht gegen berufsrechtliche Verbote. Insbesondere liegt kein Verstoß gegen § 13 Nr. 2 StBGebV vor, wenn für die von Mandanten telefonisch in Anspruch genommene Leistung eine im Minutentakt berechnete Zeitgebühr vereinbart wird.

Praxishinweise: (1) Der BGH erklärt nunmehr endgültig auch das System der Steuerberatungs-Hotlines, also der ausschließlichen telefonischen Steuerberatung über eine 0190er-Telefonnummer, für zulässig. Dies war an sich keine Überraschung mehr, nachdem er sich bereits mit seinen Urteilen vom  - I ZR 102/00 und I ZR 44/00 (BGHZ 152 S. 153 = StuB 2003 S. 374, m. Anm. Singer) zugunsten der Zulässigkeit eines telefonischen Rechtsberatungsdienstes ausgesprochen und damit eine mitunter auch als „Glaubenskrieg” apostrophierte Kon...