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StuB Nr. 12 vom Seite 563

Neubekanntmachung der ERP-Richtlinien

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat die Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln sowie die Richtlinien zur Gewährung von ERP-Darlehen vom im BAnz Nr. 47 vom S. 3445 bekannt gemacht. Als Anlagen abgedruckt sind die Richtlinie für das Programm „ERP-Kapital für Gründung”, die Richtlinie für das Programm „ERP-Kapital für Wachstum”, die Richtlinie für ERP-Förderkredite an kleine und mittlere Unternehmen in den regionalen Fördergebieten (ERP-Regionalförderprogramm), die Richtlinie für ERP-Darlehen zur Förderung der Innovationsdynamik in der deutschen Wirtschaft (ERP-Innovationsprogramm), die Richtlinie für das ERP-Darlehen zur Förderung von betrieblichen Investitionen zum Zwecke des Umweltschutzes und der Energieeinsparung (ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm), die Richtlinie für ERP-Darlehen zur Förderung von Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen (ERP-Beteiligungsprogramm), die Richtlinie für ERP-Darlehen an mittelständische Bürgschaftsbanken, die Richtlinien für die Finanzierung von kleinen Technologieunternehmen mit Beteiligungskapital (ERP-BTU-Programme) sowie die Richtlinie für den ERP-Startfonds.