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StuB Nr. 12 vom Seite 569

Gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten

Durch die Richtlinie 2003/49/EG des Rates vom (ABl EU 2003 Nr. L 157 S. 49) soll gewährleistet werden, dass Einkünfte in Form von Zinsen und Lizenzgebühren einmal in einemS. 570Mitgliedstaat besteuert werden. Dadurch soll eine Doppelbesteuerung verhindert werden. Steuern bei Zahlungen von Lizenzgebühren sollen in dem Mitgliedstaat, in dem diese Einkünfte anfallen, beseitigt werden. Besonders notwendig ist die Beseitigung dieser Steuern bei Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten sowie zwischen Betriebsstätten derartiger Unternehmen. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2003/49/EG ist gem. im Vorgriff auf das UStG entsprechend Art. 1 Abs. 11 bis 16 der Richtlinie i. V. mit den §§ 50d und 43b EStG zu verfahren. Die Richtlinie ist nach Art. 7 auf Zahlungen anzuwenden, die ab dem erfolgen.