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StuB Nr. 12 vom Seite 562

IFRS 3: Business Combinations

– Prof. Dr. Henning Zülch, Clausthal-Zellerfeld –

I. Zielsetzung und Anwendungsbereich

Am veröffentlichte das IASB mit IFRS 3 (Business Combinations) einen Rechnungslegungsstandard, der den ersten Teil einer umfassenden Überarbeitung der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen darstellt. IFRS 3 ersetzt den bislang geltenden Standard zur bilanziellen Behandlung von Unternehmenszusammenschlüssen, und zwar IAS 22 (Business Combinations).

Mit dem neu erlassenen Standard verfolgt das IASB zwei wesentliche Ziele: Einerseits soll die Qualität der Rechnungslegung im Vergleich zur Altregelung des IAS 22 verbessert und andererseits eine Angleichung an die US-amerikanischen Regelungen in SFAS 141 (Business Combinations) und SFAS 142 (Goodwill and Other Intangible Assets) erreicht werden.

IFRS 3 ist grundsätzlich auf alle Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden, die am oder nach dem eingegangen worden sind. Ausgenommen davon sind gem. IFRS 3.3 Zusammenschlüsse von Unternehmen oder Geschäftseinheiten, die zu einem Joint Venture zusammengeführt werden sollen oder unter der einheitlichen Leitung eines übergeordneten Unternehmens stehen. Ferner fallen aus dem Anwendungsbereich des IFRS 3 Gegenseitigkeitsgesellschaften (mutual entities) und Unternehmenszusammenschlüsse per...