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StuB Nr. 12 vom Seite 561

Anrechnung von Knappschaftsrenten, Unfallrenten und anderen anrechenbaren Beträgen bei Pensionsrückstellungen

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Bei der Bildung von Pensionsrückstellungen betragen die monatlichen Anrechnungsbeträge auf den Gruppenhöchstbetrag für Bilanzstichtage bis zum unverändert 1 155 € und für Bilanzstichtage ab dem 1. 10. bis zum 1 210 €.