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StuB Nr. 12 vom Seite 546

Neue Entwicklungen bei den öffentlich-rechtlichen Rückstellungen

– Anmerkungen zum StuB 2003 S. 128 –

von Dipl.-Finw. Rüdiger Happe, Rietberg
Die Kernthesen:
  • Fallen rechtliche Entstehung und wirtschaftliche Verursachung einer Verbindlichkeit zeitlich auseinander, so ist nach Auffassung des BFH für ihre Passivierung der frühere der beiden Zeitpunkte maßgebend.

  • Dies bedeutet, dass entstandene Verbindlichkeiten unabhängig vom Zeitpunkt ihrer wirtschaftlichen Verursachung bilanziell auszuweisen sind.

  • Das steht im Widerspruch zur BFH-Rechtsprechung.

I. Vorbemerkungen

Das zu einem Urteil des BFH, das überaus große Beachtung in der Fachwelt gefunden hat, folgendermaßen Stellung genommen hat:

„Der BFH hat im Urteil vom  - I R 45/97 (StuB 2001 S. 765) im Hinblick auf die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten i. S. des § 249 HGB entschieden, dass bereits rechtlich entstandene Verpflichtungen unabhängig vom Zeitpunkt ihrer wirtschaftlichen Verursachung handels- und steuerrechtlich zu berücksichtigen sind. Dies widerspricht der bislang von Rechtsprechung und Finanzverwaltung (R 31c Abs. 2 und 4 EStR 2001) vertretenen Auffassung, wonach Rückstellungen erst dann gebildet werden dürfen, wenn sie rechtlich entstanden und wirtschaftlich verursacht sind. Nach dem Ergebnis der Erörterung mit de...