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StuB Nr. 12 vom Seite 597

Geringfügige Beschäftigung: Steuernachzahlung bei Wechsel in eine Teilzeit- oder Vollbeschäftigung möglich

– Anmerkungen zum StuB 2002 S. 456 –

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Bonn/Troisdorf
Die Kernthesen:
  • Der entschieden, dass der Tatbestand der „anderen positiven Einkünfte” auch bei dem Wechsel von einer geringfügigen zu einer Teil- oder Vollzeiterwerbstätigkeit innerhalb eines Kalenderjahres angenommen werden kann.

  • Eine Versagung der im LSt-Abzugsverfahren zunächst gewährten Steuerfreiheit erfolgt, wenn einer steuerfreien geringfügigen Beschäftigung nachgegangen wird und sich bei der ESt-Veranlagung ergibt, dass die Summe der anderen (steuerpflichtigen) Einkünfte positiv ist.

  • Einkünfte des Ehegatten werden bei der Prüfung, ob andere in der Summe positive Einkünfte vorliegen, nicht berücksichtigt. Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 39 EStG gilt für jeden einzelnen Stpfl.

I. Vorbemerkungen

Bei der Besteuerung von Arbeitslohn aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung wird zwischen drei Möglichkeiten unterschieden:

Durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse wurde in § 3 Nr. 39 EStG eine Steuerbefreiung aufgenommen. Sie kommt seit dem zur Anwendung...