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StuB Nr. 11 vom Seite 516

Treuepflicht des Kommanditisten

Der Gesellschafter einer in Insolvenz befindlichen Personenhandelsgesellschaft kann nach Maßgabe seiner gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht gehalten sein kann, die zu Lasten der Masse abgeführten Zahlungen auf die Kapitalertragsteuer und auf den Solidaritätszuschlag als anzurechnenden Zinsabschlag in seiner Einkommensteuererklärung einzustellen. Unterlässt er dies, so ist er der Gesellschaft in Höhe des gesellschaftswidrig erlangten Vorteils, d. h. in Höhe der abgeführten Beträge, schadenersatzpflichtig (OLG Dresden, Beschluss vom  - 2 U 1507/04, InVo 2005 S. 57).