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StuB Nr. 11 vom Seite 493

§ 3c EStG im Zusammenhang mit steuerfreien Beteiligungserträgen auf dem Prüfstand des EuGH

– Anmerkungen zum  –

von Dr. Markus Frischmuth, Langenargen
Die Kernthesen:
  • Nach dem sind Finanzierungsaufwendungen, die eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft für die Beteiligung an einer anderen unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft aufwendet, gem. § 3c EStG 1990 nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, soweit die Körperschaft aus der Beteiligung steuerfreie Gewinnanteile (Dividenden) erzielt.

  • Der BFH-Beschluss verdeutlicht einmal mehr die Problematik des Verbots des Betriebsausgabenabzugs in unmittelbarem Zusammenhang mit im Inland steuerfreien, aber im EU-Ausland steuerpflichtigen Beteiligungserträgen.

  • In Zukunft ist damit zu rechnen, dass ein Verbot des Betriebsausgabenabzugs, das nur für den Fall einschlägig ist, dass die Gewinne aus einer Beteiligung im Ausland und nicht im Inland steuerpflichtig sind, einer EU-rechtlichen Prüfung wohl nicht standhalten wird.

I. Einleitung

Der BFH hat mit seinem Beschluss vom entschieden, dass Finanzierungsaufwendungen, die eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft für die Beteiligung an einer anderen unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft aufwendet, gem. § 3c EStG 1990 nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, soweit die Körperschaft aus der Beteiligung steuerfreie Gewinnan...