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Eigenkapitalersatz in der Überschuldungsbilanz
I. Einleitung
Die Behandlung von Eigenkapitalersatz im insolvenzrechtlichen Überschuldungsstatus gab immer wieder Anlass zu rechtlichen und wissenschaftlichen Auseinandersetzungen. Der vorliegende Beitrag befasst sich nicht mit den unterschiedlichen Formen des Eigenkapitalersatzes im Einzelnen, sondern mit dessen Behandlung, wenn ein Rangrücktritt gegeben und ein Status zu erstellen ist. Von Eigenkapitalersatz wird insbesondere gesprochen, wenn Gesellschafter in der Krise des Unternehmens ein Darlehen geben bzw. Altforderungen nicht einfordern (sog. funktionales Eigenkapital). Mit der Behandlung der Darlehen, wenn ein Rangrücktritt vorliegt, setzt sich ein Urteil des OLG Frankfurt/M. vom (3 U 37/99, DStR 2003 S. 1892), das auf ein Urteil des BGH Bezug nimmt (II ZR 88/99, DStR 2001 S. 175), auseinander. Beide Entscheidungen sind Gegenstand dieses Beitrags, der auf ihre Bedeutung für die Praxis hinweist und Handlungsempfehlungen gibt.
II. Die Überschuldung und der Rangrücktritt
Vorab ist festzustellen, dass im Urteil des BGH (a. a. O.) nochmals klargestellt wird, dass eine bilanzielle Überschuldung nur indizielle Bedeutung im Hinblick auf die tatsächliche Überschuldung hat. Wirklichen ...