Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Schadstoffbelastete Grundstücke und Rückstellungen: Der I. Senat des BFH auf der Zielgeraden
– Anmerkungen zum –
Die Unentziehbarkeit einer erwarteten Auszahlung ist eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für die Rückstellungsbildung.
Aufwendungen sind dann zu aktivieren, wenn sie einen Marktwert erhöhen, damit die Aufwendungen grundsätzlich erst mit einer Verringerung des Marktwerts erfolgswirksam werden.
Wenn ein schadstoffbelastetes Grundstück so sehr zu einer Belastung wird, dass es ökonomisch über einen negativen Wert verfügt, so ist eine außerplanmäßige bzw. Teilwertabschreibung auf den Erinnerungswert angezeigt und die zusätzliche aus der Schadstoffbeseitigung zu erwartende Belastung durch eine Rückstellung zu erfassen.
I. Problemskizze
Ein , das sich auf eine Rückstellung im Zusammenhang mit einem schadstoffbelasteten Grundstück bezieht, verdient Aufmerksamkeit:
a) Zunächst, weil es die These aufrechterhält, dass behördliche Kenntniserlangung von einer Schadstoffbelastung Voraussetzung für eine Rückstellungsbildung sei;
b) vor allem aber, weil es eine Klärung der Beziehung zwischen Teilwertabschreibung und Rückstellung versucht.
Das Urteil ist nach Auffassung des Verf. zu a) problematisch, aber letztlich vertretbar und zu b) im Ergebnis z...