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StuB Nr. 11 vom Seite 494

Die Freistellungsbescheinigung bei der Bauabzugssteuer – Ein Erfahrungsbericht aus der Praxis

von RR Dipl.-Kfm. Dr. iur. Gregor Nöcker, Ascheberg
Die Kernfragen:
  • Welche Nachteile ergeben sich bei einer auftragsbezogenen Freistellungsbescheinigung?

  • Wie wird die Richtigkeit der Freistellungsbescheinigung überprüft?

  • Wie ist bei der Ausstellung der Freistellungsbescheinigung zu verfahren?

I. Einleitung

Zunächst fast unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde das Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe am im BGBl bekannt gegeben und damit Rechtswirklichkeit. Die sog. Bauabzugssteuer war geboren. Der Abschn. VII mit den neuen §§ 48 – 48d wurde Bestandteil des EStG. Mit Hilfe dieser Vorschriften soll die Besteuerung von Bauleistungen im Inland sichergestellt werden – unabhängig davon, ob der Leistende (i. d. R. der Bauunternehmer bzw. -handwerker) Steuerinländer oder -ausländer ist. Im Grundsatz ist das folgende Abzugssteuerverfahren vorgesehen: Soweit der Leistende dem Leistungsempfänger, also dem Bauherrn, keine Freistellungsbescheinigung i. S. des § 48b EStG im Augenblick der Zahlung des Leistungsentgelts vorlegt, ist ihm vom Leistungsempfänger ein um die sog. Bauabzugssteuer i. H. von 15 % geminderter Betrag auszuzahlen. Der Leistungsempfänger seinerseits hat die einbehaltenen Beträge an das FA des Leistenden (und damit an ein ihm vö...