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StuB Nr. 11 vom Seite 555

AfA bei See- und Küstenschiffen: Schrottwert

( St 32)

Bei der Bemessung der AfA von See- und Küstenschiffen ist nach Einführung des Euro von folg. Schrottwerten auszugehen:

65 € je t Gewicht für Schiffe bis zu 1 000 t,
90 € je t Gewicht für Schiffe von mehr als 1 000 t.

Ein ins Gewicht fallender Schrottwert ist erst anzunehmen, wenn er mehr als 40 000 € beträgt. Die vorstehenden Werte gelten für alle Schiffe, die nach dem angeschafft oder hergestellt worden sind. Für vor dem angeschaffte oder hergestellte Schiffe verbleibt es bei den in der Bezugsverfügung ( St 21) angegebenen DM-Werten, die nach dem offiziellen Umrechnungskurs (1 € = 1,95583 DM) umzurechnen sind.