Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 11 vom Seite 537

Änderungen im Bereich des internationalen Steuerrechts im Jahr 2002 (Teil B)

von Dr. Norbert Dautzenberg, Köln
Die Kernfragen:
  • Welche Grundkonzeption ergibt sich bei der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem UntStFG?

  • Wie sind die Änderungen im AStG insgesamt zu würdigen?

  • Welche Änderungen ergeben sich bei der Verlegung der Geschäftsleitung ins Ausland (§ 12 KStG)?

Während im Teil A des Beitrags die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der USt, die Bauabzugssteuer, Änderungen der speziellen Quellensteuer für beschränkt Stpfl. sowie die Neuregelung des Freistellungsverfahrens in § 50d EStG dargestellt wurden, sollen im Teil B hauptsächlich die wesentlichen Änderungen des AStG aufgrund des UntStFG vorgestellt werden.

I. Änderungen des AStG

1. Grundkonzeption

Zum Jahresanfang 2002 ist durch das UntStFG die Konzeption des AStG geändert worden. Ursprünglich war vorgesehen, dass bei niedrig besteuerten Einkünften einer ausländischen Zwischengesellschaft der inländische Anteilseigner eine fixe Belastung in Höhe von 38 % von den anteilig auf ihn entfallenden ausländischen Zwischeneinkünften an den deutschen Fiskus abführen sollte. Mit anderen Worten: Die ursprüngliche Regelung plante also, die sich bei Auslandsinvestitionen auftuende Besteuerungslücke durch die fehlende oder nicht ausreichende ausländische KSt-Belastung zu ersetze...