Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 10 vom Seite 466

Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unternehmensnachfolge

In dem Beitrag von Merker im Heft 9/2005 muss der letzte Satz auf S. 404 unter Kap. III „Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unternehmensnachfolge” richtig heißen: Wenn der Wert des auf den Nachfolger übergehenden begünstigten Vermögens diesen Betrag übersteigt, kommen für den Gesamtbetrag weiterhin §§ 13a und 19a ErbStG (Freibetrag, Bewertungsabschlag und Tarifbegünstigung) zur Anwendung.