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StuB Nr. 10 vom Seite 466

Sonderausgabenabzug von Schulgeld und gemeinschaftliches Diskriminierungsverbot

von RA/FAStR/FAInsR/StB Dr. Jens M. Schmittmann, Essen

Die Versagung des Sonderausgabenabzugs nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG für das an ein britisches College gezahlte Schulgeld verletzt nach der Rechtsprechung des , StuB 2005 S. 470 = ZSteu 2005 S. R-335) jedenfalls dann nicht das gemeinschaftsrechtliche Diskriminierungsverbot, wenn die Höhe des Schulgeldes eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern fördert und es deshalb auch beim Besuch einer inländischen Schule steuerlich nicht berücksichtigt werden könnte.

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG sind 30 v. H. des Entgelts, das der Stpfl. für ein Kind, für das er einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhält, für den Besuch einer gem. Art. 7 Abs. 4 GG staatlich genehmigten oder erlaubten Ersatzschule sowie einer anerkannten allgemeinbildenden Ergänzungsschule, entrichtet, als Sonderausgaben zu berücksichtigen. Der BFH hat es abgelehnt, eine Vorabentscheidung des EuGH nach Art. 234 EGV einzuholen, da die Auslegung von Gemeinschaftsrecht nicht entscheidungserheblich sei. Auch Aufwendungen für den Besuch einer vergleichbaren inländischen Schule seien nicht absehbar. Schulgelder, die für den Besuch von inländischen Privatschulen gezahlt werden, sind nur mit Einschränkungen abziehbar, wobei die Einschränkunge...