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OFD Karlsruhe 19.09.2005 S 7270, NWB direkt 38/2005 S. 10
Abgrenzung von Leistungen und Teilleistungen in der Bauwirtschaft
Eine zutreffende Abgrenzung von Leistungen und Teilleistungen in der Bauwirtschaft ist insbesondere bei Steuersatzerhöhungen unverzichtbar. Die OFD Karlsruhe äußert sich ergänzend zu Abschn. 177 bis 180 UStR und zum Merkblatt USt M 2.