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FG Münster 24.06.2005 11 K 3961/04 G, NWB direkt 38/2005 S. 10

Umwandlung ohne Vermögensübergang vor Veräußerung

Aus § 18 Abs. 4 UmwStG 1995 ergibt sich nicht, dass der Fall einer der Veräußerung vorausgehenden Umwandlung ohne Vermögensübergang (Formwechsel) erfasst wird. Unter Beachtung des § 18 Abs. 1 UmwStG 1995 ergibt sich vielmehr, dass in § 18 Abs. 4 UmwStG die Fälle des Formwechsels gerade nicht erfasst werden sollen, da der Gesetzgeber ausdrücklich zwischen den Fällen des Vermögensübergangs und des Formwechsels differenziert.

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