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Zuwendung einer Reise an Arbeitnehmer
Ob die Zuwendung einer Reise durch das individuelle Arbeitsverhältnis veranlasst ist oder sich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung des Arbeitgebers erweist, hängt von den gesamten Umständen des Einzelfalls ab. Hierbei sind Begleitumstände wie Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seine besondere Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck zu berücksichtigen.