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Nachweis der Arbeitsbedingungen
Grundlagen, Inhalt und Rechtsfolgen der Pflichten aus dem Nachweisgesetz
Nach der Vorschrift des § 105 der Gewerbeordnung (GewO), die grundlegende Bedeutung für alle zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarten Arbeitsverhältnisse hat, sind die Vertragsparteien – abgesehen von zwingenden gesetzlichen oder tarifvertraglichen oder durch Betriebsvereinbarung geltenden Vorgaben – frei, wie sie Abschluss, Inhalt und Form des Arbeitsvertrags gestalten. Danach kann ein Arbeitsvertrag grundsätzlich auch mündlich abgeschlossen werden. Das Nachweisgesetz (NachwG) setzt hier Grenzen – zum Schutz des Arbeitnehmers und seiner Interessen.
I. Das Problem und die gesetzliche Lösung
Die Vertragsfreiheit im Arbeitsrecht, die auch mündliche Arbeitsverträge erlaubt, wird den Interessen der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis nicht gerecht. Insbesondere in Streitfällen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben sich große Schwierigkeiten bei der Beweisführung. Der Gesetzgeber hat daher das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz – NachwG) vom (BGBl 1995 I S. 946), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl 2001 I S. 1542) geschaffen, das den Arbeitgeber – sofern kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen wurde – verpflichtet, die für das Arbeitsverhältnis geltenden we...